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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §89 Abs1;Rechtssatz
Die Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls ist ebenso wie jene zur Sicherung des Beweismittels ("probatio ad perpetuam rei memoriam") eine vorsorgliche Maßnahme außerhalb des in der Sache abzuführenden Finanzstrafverfahrens, vor oder auch während des Schwebens eines solchen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160179.X06Im RIS seit
02.10.2001