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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Verpflichtung zur Beseitigung eines konsenswidrigen Baues trifft dessen (jeweiligen) Eigentümer, worunter allerdings nicht notwendigerweise der Liegenschaftseigentümer zu verstehen ist (Hinweis E 9.11.1989, 89/06/0162, AW 89/06/0066).
Schlagworte
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1Baurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989060033.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
02.04.2009