RS Vwgh 1990/12/6 90/04/0307

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Veröffentlicht am 06.12.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Ein Abspruch über die Einstellung des Beschwerdeverfahrens aus dem Grunde, daß die aus Anlaß des Mängelbehebungsauftrages vorgelegten Ausfertigungen des Beschwerdeschriftsatzes nicht denen des zurückgestellten Beschwerdeschriftsatzes entsprachen, betrifft mangels Trennbarkeit sämtliche vom bezeichneten Schriftsatz erfaßten Bf.

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040307.X02

Im RIS seit

06.12.1990

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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