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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §89 Abs1;Rechtssatz
Die Notwendigkeit der Beschlagnahme kann sich nicht nur aus der Person des Inhabers der Gegenstände, sondern auch aus der Sache selbst ergeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160179.X07Im RIS seit
02.10.2001