RS Vwgh 1990/12/6 88/06/0183

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Veröffentlicht am 06.12.1990
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Index

L82000 Bauordnung
10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AHG 1949 §1;
AVG §73 Abs1;
BauRallg;
VStG §5 Abs1;
VStG §6;

Rechtssatz

Eine Verfahrensverzögerung der Baubehörde mit der Entscheidung über das Baubewilligungsgesuch bis zu einer Änderung des Gesetzes macht das Zuwarten des Bauwerbers mit der bewilligungspflichtigen Baumaßnahme nicht unzumutbar.

Schlagworte

Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988060183.X02

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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