RS Vwgh 1990/12/10 91/14/0163

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1990
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs3;
VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Wenn in der Beschwerde an den VfGH nur Gründe zum Nachweis der Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte geltend gemacht werden und dem Bf nach Abtretung der Beschwerde durch den VfGH an den VwGH von diesem ein Mängelbehebungsauftrag zum Nachtrag der Gründe erteilt wird, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit vor dem VwGH stützt, so sind Hinweise im Mängelbehebungsschriftsatz auf Gründe, die in der Stammbeschwerde vorgetragen wurden, unbeachtlich, weil durch diese Verweisung dem Mängelbehebungsauftrag nicht entsprochen wird.

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1991140163.X01

Im RIS seit

03.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten