RS Vwgh 1990/12/11 90/14/0187

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Veröffentlicht am 11.12.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §6 Z2;
EStG 1972 §7 Abs1;

Rechtssatz

Der auf den Firmenwert entfallende Teil des Kaufpreises für eine Trafik unterliegt im Geschäftsverkehr regelmäßig keiner weiteren Unterteilung und stellt folglich ein einheitliches Wirtschaftsgut dar, welches je nach Art und Gewichtung seiner Wertfaktoren entweder zur Gänze als abnutzbar oder zur Gänze als nicht abnutzbar anzusehen ist (Hinweis E 5.3.1986, 84/13/0062, ÖStZB 1987, 7).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140187.X01

Im RIS seit

11.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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