Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs2;Beachte
Besprechung in:Ecolex 5/1991, S 360;Rechtssatz
Die Umsetzung eines Bescheides, der eine Leistung auferlegt - hier eines wasserpolizeilichen Auftrags gemäß § 31 Abs 3 WRG -, in die Wirklichkeit, kann weder eine anhängige Berufung gegenstandslos machen noch die Entscheidung der Berufungsbehörde in einem bestimmten Sinn festlegen (Hinweis E 16.4.1956, 936/56, VwSlg 4040 A/1956).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die SacheInhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989070186.X04Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
14.07.2009