Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §69 Abs1 litb;Rechtssatz
Liegt im Falle eines Wiederaufnahmeantrages Erschöpfung des Instanzenzuges nicht vor, so kann der Antragsteller durch eine Zurückweisung mangels Parteistellung nicht in seinen Rechten verletzt werden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988050264.X05Im RIS seit
11.07.2001