RS Vwgh 1990/12/11 88/05/0264

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Veröffentlicht am 11.12.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 litb;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §42 Abs1;

Rechtssatz

Liegt im Falle eines Wiederaufnahmeantrages Erschöpfung des Instanzenzuges nicht vor, so kann der Antragsteller durch eine Zurückweisung mangels Parteistellung nicht in seinen Rechten verletzt werden.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988050264.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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