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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Wenn sich auch die Anordnung nach § 138 Abs 1 lit a WRG in dem Auftrag zur Beseitigung einer eigenmächtigen Neuerung zu erschöpfen hat, darf jener doch unter Bedachtnahme auf die (nach fachlichem Urteil) derzeit bestehenden Möglichkeiten weder tatsächlich undurchführbar noch darf seine (fristgerechte) Erfüllung notwendigerweise von gesetzwidrigen Vorgängen (etwa durch eine Beseitigung auf eine verbotene Weise) begleitet sein.
Schlagworte
Spruch und BegründungBescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche ErfordernisseInhalt des Spruches DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990070104.X08Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010