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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §26;Rechtssatz
Berufliche Tätigkeit im Ausland und häufige Auslandsreisen schließen einen einzigen und zwar inländischen Wohnsitz nicht aus. Es ist auch für die Wohnsitzfrage, die nach § 26 BAO zu beurteilen ist und nach der sich die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs 2 EStG 1972 richtet, bedeutungslos, wo sich die geschäftliche Tätigkeit des Stpfl abspielt und ob er im Inland eine gewerbliche Betriebsstätte hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140183.X03Im RIS seit
11.12.1990Zuletzt aktualisiert am
16.06.2014