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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Miteigentümer, der nicht um die Erteilung der Baubewilligung angesucht hat, also nicht zugleich Bauwerber ist, kann durch einen Bescheid, mit welchem einem Dritten die Baubewilligung versagt worden ist, nicht in seinen Rechten verletzt sein.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONBaubewilligung BauRallg6Baurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050078.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
25.06.2012