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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 375;Rechtssatz
Die Konkurrenzlage spricht im Beschwerdefall dafür, daß der Firmenwert nicht auf Wettbewerbsvorteilen sachlicher Art beruht, sondern auf persönlichen Komponenten. Steht nicht fest, daß letztere weniger Gewicht haben, so ist schon im Falle der Gleichgewichtung abnutzbarer und nicht abnutzbarer Komponenten des Firmenwertes die Abnutzbarkeit und damit die Absetzbarkeit des gesamten Firmenwertes, der ein einheitlich zu bewertendes Wirtschaftsgut darstellt, ergeben (Hinweis E 5.3.1986, 84/13/0062). Schlüssigkeitsprüfung der Beweiswürdigung der belBeh zum Ausmaß der zum Firmenwert beizutragenden Komponenten (im zweiten Rechtsgang, Hinweis E 18.10.1988, 87/14/0174).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140219.X01Im RIS seit
11.12.1990