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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1;Rechtssatz
Eine Verfügung über die Einkunftsquelle setzt voraus, daß die betreffende Person auf die Einkunftserzielung Einfluß nehmen kann; eine Einkunftsquelle ist bei der Einkommensbesteuerung dem zuzurechnen, der wirtschaftlich über sie disponieren und so die Art ihrer Nutzung bestimmen kann (Hinweis E 20.9.1988, 87/14/0167).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140079.X03Im RIS seit
12.02.2002