RS VwGH Beschluss 1990/12/11 90/07/0129

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Veröffentlicht am 11.12.1990
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Rechtssatz

Nach der stRsp des VwGH ist die mangelhafte Erfüllung eines Verbesserungsauftrages der Unterlassung der Behebung von Mängeln gleichzusetzen und zieht damit den Eintritt der im § 34 Abs 2 VwGG aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde nach sich (Hinweis B VS 10.12.1986, 86/11/0007, VwSlg 12329 A/1986).

Schlagworte
Mängelbehebung
Im RIS seit
11.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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