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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/05/0228Rechtssatz
Es kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, daß Stiegen von Einfluß auf die statischen Verhältnisse eines Hauses sind. Die Größe eines Gebäudes hat ebenso wie ein Wetterschutzdach zweifellos Einfluß auf die statischen Verhältnisse des Bauwerkes. Anders verhält es sich bei Scheidewänden, deren Versetzen ein typisches Beispiel dafür abgibt, daß die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nicht erforderlich ist und diese auch keine Parteistellung haben, weil keine der im § 134 Abs 3 Wr BauO enthaltenen Ausnahmen zutrifft.
Schlagworte
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1Baurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988050227.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.08.2009