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22/03 AußerstreitverfahrenNorm
AußStrG §174;Rechtssatz
Die Verbücherungsklausel stellt Rechte weder fest, noch gestaltet sie solche, sondern stellt nur die Ankündigung eines künftig zu erlassenden Beschlusses dar und ist daher nicht mit Rekurs anfechtbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140079.X04Im RIS seit
12.02.2002