RS Vwgh 1990/12/11 90/14/0241

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Veröffentlicht am 11.12.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §275;

Rechtssatz

Ein Fristverlängerungsansuchen zur Behebung der einer Berufung anhaftenden Mängel hat keine hemmende Wirkung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140241.X06

Im RIS seit

11.12.1990

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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