RS Vwgh 1990/12/11 90/07/0104

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Veröffentlicht am 11.12.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §59 Abs2;
WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Rechtssatz

Im Zweifel darf nicht davon ausgegangen werden, vom Gesetz - zumal im öffentlichen Interesse - gebotene Handlungen könnten im Einzelfall schlechthin undurchführbar sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990070104.X07

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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