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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Beachte
Besprechung AnwBl 7/1991, 487;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1990/12/11 90/07/0129 1Stammrechtssatz
Nach der stRsp des VwGH ist die mangelhafte Erfüllung eines Verbesserungsauftrages der Unterlassung der Behebung von Mängeln gleichzusetzen und zieht damit den Eintritt der im § 34 Abs 2 VwGG aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde nach sich (Hinweis B VS 10.12.1986, 86/11/0007, VwSlg 12329 A/1986).
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990070130.X01Im RIS seit
03.07.2001Zuletzt aktualisiert am
03.09.2015