RS Vwgh 1990/12/11 90/05/0106

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Veröffentlicht am 11.12.1990
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Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82000 Bauordnung
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauO Wr §129 Abs10;
BauRallg;
VVG §4;

Rechtssatz

Sollte im Hinblick auf eine Änderung des Flächenwidmungsplan und Bebauungsplanes die Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung zulässig sein, so stünde ein rechtzeitig gestelltes Ansuchen um Erteilung einer solchen Bewilligung einer Vollstreckung eines baupolizeilichen Auftrages entgegen (Hinweis E 14.11.1989, 89/05/0141).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990050106.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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