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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs10;Rechtssatz
Sollte im Hinblick auf eine Änderung des Flächenwidmungsplan und Bebauungsplanes die Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung zulässig sein, so stünde ein rechtzeitig gestelltes Ansuchen um Erteilung einer solchen Bewilligung einer Vollstreckung eines baupolizeilichen Auftrages entgegen (Hinweis E 14.11.1989, 89/05/0141).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050106.X04Im RIS seit
11.07.2001