RS Vwgh 1990/12/11 90/07/0130

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Veröffentlicht am 11.12.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs2;
VwGG §34 Abs3;
VwGG §35 Abs1;
VwGG §35 Abs2;
VwGG §35 Abs3;
VwGG §42 Abs1;

Beachte

Besprechung AnwBl 7/1991, 487;

Rechtssatz

Die Einleitung des Vorverfahrens schließt die Bedachtnahme auf Mängel und damit auch auf Verbesserungsmängel nicht aus, da die meritorische Erledigung einer Beschwerde - abgesehen von Abweisungen in Anwendung des § 35 Abs 1 VwGG - Mängelfreiheit der Beschwerde voraussetzt (Hinweis B VS 10.12.1986, 86/11/0007, VwSlg 12329 A/1986).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990070130.X02

Im RIS seit

03.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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