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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs2;Beachte
Besprechung AnwBl 7/1991, 487;Rechtssatz
Die Einleitung des Vorverfahrens schließt die Bedachtnahme auf Mängel und damit auch auf Verbesserungsmängel nicht aus, da die meritorische Erledigung einer Beschwerde - abgesehen von Abweisungen in Anwendung des § 35 Abs 1 VwGG - Mängelfreiheit der Beschwerde voraussetzt (Hinweis B VS 10.12.1986, 86/11/0007, VwSlg 12329 A/1986).
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990070130.X02Im RIS seit
03.07.2001Zuletzt aktualisiert am
03.09.2015