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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §244;Beachte
Bespr AnwBl 5/1991, 333Rechtssatz
Wird nur ein das Verfahren betreffender Bescheid (Verfügung) angefochten, so ist die Beschwerde dennoch zulässig, wenn nach dem Verfahrensstand nach Erlassung des angefochtenen Bescheides (Verfügung) kein die Angelegenheit abschließender Bescheid mehr zu ergehen hat.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete FinanzverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140241.X01Im RIS seit
11.12.1990Zuletzt aktualisiert am
28.11.2011