RS Vwgh 1990/12/11 90/14/0241

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.1990
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §244;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Bespr AnwBl 5/1991, 333

Rechtssatz

Wird nur ein das Verfahren betreffender Bescheid (Verfügung) angefochten, so ist die Beschwerde dennoch zulässig, wenn nach dem Verfahrensstand nach Erlassung des angefochtenen Bescheides (Verfügung) kein die Angelegenheit abschließender Bescheid mehr zu ergehen hat.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140241.X01

Im RIS seit

11.12.1990

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten