RS Vwgh 1990/12/13 90/06/0131

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Veröffentlicht am 13.12.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
B-VG Art119a Abs5;

Rechtssatz

Für die Sachentscheidung der Vorstellungsbehörde ist jene Sachlage und Rechtslage maßgeblich, die zum Zeitpunkt des letztinstanzlichen gemeindebehördlichen Bescheides bestanden hat (Hinweis E 30.5.1985, 82/06/0100).

Schlagworte

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990060131.X02

Im RIS seit

13.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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