RS Vwgh 1990/12/13 90/09/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §38;
KOVG 1957 §86 Abs1;

Rechtssatz

Bei einer Vorfrage handelt es sich um eine Frage, zu deren Beantwortung die in einer Verwaltungsangelegenheit zur Entscheidung berufene Behörde sachlich nicht zuständig ist, die aber für ihre Entscheidung eine notwendige Grundlage bildet und daher von ihr bei ihrer Beschlußfassung berücksichtigt werden muß. Eine Vorfrage ist somit ein vorweg, nämlich im Zuge der Tatbestandsermittlung zu klärendes rechtliches Element des bestimmten zur Entscheidung stehenden Rechtsfalles und setzt voraus, daß der Spruch der erkennenden Behörde in der Hauptfrage nur nach Klärung einer in den Wirkungsbereich einer anderen Behörde fallenden Frage gefällt werden kann (Hinweis E 25.11.1965, 1193/65).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990090002.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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