Index
L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt TirolNorm
B-VG Art119a Abs5;Rechtssatz
Vorstellungswerber sind zur Einbringung einer Beschwerde gegen den - im Spruch ihrem Vorstellungsantrag Rechnung tragenden - Vorstellungsbescheid nur insoweit berechtigt, als eine Rechtswidrigkeit der von der Vorstellungsbehörde in der die Aufhebung tragenden Begründung dieses Bescheides dargelegten Rechtsanschauungen geltend gemacht wird (Hinweis E VS 22.10.1971, 1430/69, VwSlg 8091 A/1971).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im Vorstellungsverfahren Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im VorstellungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989060205.X01Im RIS seit
13.12.1990