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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die an die Bestimmtheit eines baupolizeilichen Auftrages zu richtenden Anforderungen sollen sicherstellen, daß der Umfang der auferlegten Verpflichtung für ein allfälliges Vollstreckungsverfahren eindeutig feststeht (Hinweis E 3.7.1986, 86/06/0040). Steht nach den konkreten Umständen des Einzelfalles fest, welcher Bauteil abgebrochen werden soll und besteht keine Verwechslungsgefahr, so ist es nicht erforderlich, die Ausmaße zentimetergenau anzugeben.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Inhalt des Spruches DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989060046.X04Im RIS seit
03.05.2001