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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Tir 1978 §18 Abs1;Rechtssatz
Sämtliche Verwaltungsbehörden und auch der VwGH sind an den rechtskräftigen Bebauungsplan für eine geplante Straßenführung gebunden.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988060200.X02Im RIS seit
13.12.1990Zuletzt aktualisiert am
24.06.2010