Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/09/0178 Rechtssatz
Die Partei eines Disziplinarverfahrens, in deren Rechte eingegriffen wird, hat einen Anspruch darauf, die Gründe dafür zu erfahren; denn nur dann kann sie ihre Rechte sachgemäß verteidigen.
Schlagworte Begründung Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel