RS Vwgh 1990/12/13 90/09/0002

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Veröffentlicht am 13.12.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §38;
KOVG 1957 §12;
KOVG 1957 §86;

Rechtssatz

Für die Lösung der Frage, ob die Aussetzung des Verfahrens gem § 38 AVG rechtmäßig ist, ist der mögliche Ausgang des Verfahrens über die Hauptfrage (hier: Gebührlichkeit der Zusatzrente) ohne rechtliche Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990090002.X10

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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