RS Vwgh 1990/12/13 89/06/0207

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
B-VG Art119a Abs5;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/07/06 88/17/0059 2

Stammrechtssatz

Die tragenden Begründungselemente eines in Rechtskraft erwachsenen kassatorischen gemeindeaufsichtsbehördlichen Vorstellungsbescheides binden die Gemeindebehörden, die Gemeindeaufsichtsbehörden selbst und auch den VwGH.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Verwaltungsgerichtsbarkeit (hinsichtlich der Säumnisbeschwerde siehe Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden) Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989060207.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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