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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §65;Rechtssatz
Der Umstand, daß in einem Bescheid über mehrere Verwaltungsübertretungen entschieden wird, bedeutet nicht, daß ein teilweiser Erfolg eines Rechtsmittels im Fall einer von mehreren Übertretungen zu einer Anwendung des § 65 VStG auch in jenen Fällen führen muß, in welchen der Berufung hinsichtlich einer weiteren Verwaltungsübertretung keine Folge gegeben wird (Hinweis E 5.11.1980, 3096/80, VwSlg 10284 A/1980, E 23.10.1986, 86/02/0111).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990180186.X05Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
04.09.2009