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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §2;Rechtssatz
Auch für den ausländischen Kraftfahrer besteht die Verpflichtung, sich über die Rechtsvorschriften, die er bei der Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich zu beachten hat, ausreichend zu unterrichten (Hinweis E 31.10.1990, 90/02/0149). Dies gilt auch für "ausländische Staatsbürger, welche im diplomatischen Dienst stehen und gewisse Vorrechte und Immunitäten genießen".
Schlagworte
Alkotest VoraussetzungVerwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990180184.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.05.2010