RS Vwgh 1990/12/14 90/18/0184

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Veröffentlicht am 14.12.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

ABGB §2;
StVO 1960 §5 Abs2;
VStG §5 Abs2;
VwRallg;
WrDiplKonv;

Rechtssatz

Auch für den ausländischen Kraftfahrer besteht die Verpflichtung, sich über die Rechtsvorschriften, die er bei der Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich zu beachten hat, ausreichend zu unterrichten (Hinweis E 31.10.1990, 90/02/0149). Dies gilt auch für "ausländische Staatsbürger, welche im diplomatischen Dienst stehen und gewisse Vorrechte und Immunitäten genießen".

Schlagworte

Alkotest VoraussetzungVerwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180184.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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