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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §103 Abs1;Rechtssatz
Dienstanweisungen können den Zulassungsbesitzer nicht von seiner Verantwortung entlasten, zumal eine Überwälzung der den Zulassungsbesitzer treffenden Verpflichtungen auf den ohnedies diesbezüglich separat unter Strafsanktion stehenden Lenker nicht möglich ist (Hinweis E 25.10.1989, 88/03/0202).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990180186.X03Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
04.09.2009