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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG §14 Abs2;Rechtssatz
Es ist nicht Aufgabe der Behörde, ein abstraktes Modell eines den Anforderungen entsprechenden Kontrollsystems als Richtlinie für die Überwachung der gesetzlich zulässigen Lenkzeiten durch den Arbeitgeber zu entwerfen (Hinweis E 24.9.1990, 90/19/0281).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190570.X04Im RIS seit
17.12.1990Zuletzt aktualisiert am
04.05.2011