RS Vwgh 1990/12/17 90/10/0191

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Veröffentlicht am 17.12.1990
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;
ForstG 1975 §5 Abs2;

Rechtssatz

Ein anhängiges Rodungsverfahren schließt keineswegs die Einleitung eines Feststellungsverfahrens gem § 5 ForstG aus. Die Anhängigkeit eines solchen Verfahrens ist ohne Bedeutung für die Frage, welcher Zeitpunkt für die Berechnung der Frist nach § 5 Abs 2 ForstG bei einem von Amts wegen eingeleiteten Feststellungsverfahren maßgebend ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990100191.X03

Im RIS seit

17.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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