RS Vwgh 1990/12/17 90/19/0495

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Veröffentlicht am 17.12.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §51 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/19 88/12/0044 1

Stammrechtssatz

Unter Einbringung einer Berufung ist deren Einlangen bei der Behörde erster Instanz zu verstehen (Hinweis E 20.3.1986, 85/02/0277).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190495.X01

Im RIS seit

17.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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