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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs1;Rechtssatz
Ein aufgrund eines Verbesserungsauftrages eingebrachter ergänzender Schriftsatz, in dem diese ursprünglich fehlende Angabe nachgeholt wird, ist in ebenso vielen Ausfertigungen vorzulegen wie die Beschwerde selbst. (Hinweis B 19.10.1988, 88/03/0157).
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190524.X01Im RIS seit
17.12.1990