RS Vwgh 1990/12/17 90/19/0524

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Veröffentlicht am 17.12.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §24 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Ein aufgrund eines Verbesserungsauftrages eingebrachter ergänzender Schriftsatz, in dem diese ursprünglich fehlende Angabe nachgeholt wird, ist in ebenso vielen Ausfertigungen vorzulegen wie die Beschwerde selbst. (Hinweis B 19.10.1988, 88/03/0157).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190524.X01

Im RIS seit

17.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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