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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/10/0200Rechtssatz
Wenn das Verfahren über eine gegen einen Bescheid erhobene Beschwerde nach § 33 Abs 1 VwGG eingestellt wurde, weil die Beschwerde gem § 34 Abs 2 VwGG als zurückgezogen anzusehen war, und einem diesbezüglich gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht stattgegeben wurde, so ist eine neuerlich erhobene Beschwerde gegen denselben Bescheid wegen entschiedener Sache gem § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen (Hinweis auf E 19.11.1969, 1699/69).
Schlagworte
Einwendung der entschiedenen SacheZurückziehungMängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990100199.X03Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
24.04.2009