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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §879 Abs1;Rechtssatz
Sowohl eine kollektivvertragliche als auch eine individuelle Vereinbarung, welche die Lehrzeit, die in Übereinstimmung mit der in der Lehrberufsliste festgesetzten Lehrzeit vereinbart worden ist, verkürzt, ist - ebenso wie eine zum gleichen Ergebnis führende Verkürzung der Arbeitszeit der Lehrlinge - im Hinblick auf die Ausbildungspflicht des Lehrberechtigten nach § 9 Abs 1 BAG, der ein Recht des Lehrlings auf ausbildungsdienliche Beschäftigung entspricht, unzulässig und daher unwirksam, wenn man von den Ausnahmen des § 13 Abs 1 BAG absieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080244.X01Im RIS seit
18.12.1990