RS Vwgh 1990/12/18 89/08/0165

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Veröffentlicht am 18.12.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §871 Abs1;
ABGB §873;
ArbVG §3 Abs1;
ASVG §49 Abs1;

Rechtssatz

Haben ArbN und Arbeitgeber im Einvernehmen ein unter dem kollektivvertraglichen liegendes Entgelt vereinbart, um die Alterspension des ArbN nicht zu gefährden, so liegt weder Dissens noch ein die Unwirksamkeit der Vereinbarung begründender (weil Rechtsfolgeirrtum) Irrtum vor, wenn die Parteien über die Teilnichtigkeit dieser Abrede nichts wußten.

Schlagworte

KollektivvertragSondervereinbarung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080165.X05

Im RIS seit

18.12.1990

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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