Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/14/0092 Besprechung in: ÖStZB 1991, 230;Rechtssatz
Die Kürzung der voraussichtlichen Nutzungsdauer allein reicht zur Begründung einer Absetzung nicht aus. Vielmehr rechtfertigt die bloße Absicht, Wirtschaftsgüter vor Ablauf ihrer ursprünglich angenommenen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu erneuern, ohne daß bereits tatsächlich eine erhöhte technische oder wirtschaftliche Abnutzung eingetreten ist, es noch nicht, die bisherige AfA zu ändern .
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140091.X06Im RIS seit
14.01.2002