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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/14/0134 Besprechung in: ÖStZB 1991, 514;Rechtssatz
Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegene Zuwendungen (Vorteilsgewährungen) einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben. Eine der Erscheinungformen der verdeckten Gewinnausschüttung besteht darin, daß ein Gesellschafter, der im Rahmen eines Werkvertrages von der Gesellschaft beschäftigt wird, für seine Tätigkeit ein unangemessen hohes Entgelt erhält.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140133.X01Im RIS seit
03.04.2001