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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §500;Rechtssatz
Konkrete politische Verfolgung oder die begründete Gefahr einer solchen stellt nur dann politische Gründe iSd § 500 ASVG dar, wenn die Verfolgungshandlungen durch die damaligen Träger der Macht im Staate als Bewahrer der bestehenden gesellschaftlichen Ordnung gesetzt wurden oder zu fürchten waren (Hinweis E 24.10.1985, 84/08/0030, 13.9.1985, 84/08/0017).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1985080009.X02Im RIS seit
14.08.2001Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008