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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §110;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 86/08/0193Rechtssatz
Mit Rücksicht auf die gem § 110 ASVG geltende sachliche Abgabenfreiheit kommt ein Ersatz von Stempelgebühren nicht in Betracht.
Schlagworte
Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Gebührenfreiheit der Beschwerde Ersatz bei GebührenfreiheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1985080151.X03Im RIS seit
18.10.2001