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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z6;Rechtssatz
Die Pauschalierung von Mehraufwendungen für die Verwendungen des eigenen Kfz zu Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung gem § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1972 gilt nicht für solche Fahrten im Ausland. Für sie gilt die allgemeine Regel des § 16 Abs 1 erster Satz und des § 62 Abs 4 Z 1 EStG 1972. Dabei ist allerdings von der Grundentscheidung des Gesetzgebers in § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1972 auszugehen, die Benützung des eigenen Kfz für derartige Fahrten unabhängig von der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels anzuerkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140232.X04Im RIS seit
18.12.1990