RS Vwgh 1990/12/18 90/14/0232

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Veröffentlicht am 18.12.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z6;
EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §62 Abs4 Z1;

Rechtssatz

Die Pauschalierung von Mehraufwendungen für die Verwendungen des eigenen Kfz zu Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung gem § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1972 gilt nicht für solche Fahrten im Ausland. Für sie gilt die allgemeine Regel des § 16 Abs 1 erster Satz und des § 62 Abs 4 Z 1 EStG 1972. Dabei ist allerdings von der Grundentscheidung des Gesetzgebers in § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1972 auszugehen, die Benützung des eigenen Kfz für derartige Fahrten unabhängig von der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels anzuerkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140232.X04

Im RIS seit

18.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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