RS Vwgh 1990/12/18 89/08/0244

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1990
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
50/04 Berufsausbildung

Norm

ABGB §1155;
ABGB §1164;
BAG 1969 §9 Abs1;

Rechtssatz

Im Hinblick auf den zwingenden Ausbildungszweck des § 9 Abs 1 BAG ist eine (gemäß § 1164 ABGB an sich mögliche) Abdingung des § 1155 ABGB im Sinne einer bloßen Bezahlung der tatsächlichen Arbeitszeit auch "für die Fälle des zwingenden Ausbildungsausfalles infolge Schlechtwetters" unzulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080244.X04

Im RIS seit

18.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten