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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1155;Rechtssatz
Im Hinblick auf den zwingenden Ausbildungszweck des § 9 Abs 1 BAG ist eine (gemäß § 1164 ABGB an sich mögliche) Abdingung des § 1155 ABGB im Sinne einer bloßen Bezahlung der tatsächlichen Arbeitszeit auch "für die Fälle des zwingenden Ausbildungsausfalles infolge Schlechtwetters" unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080244.X04Im RIS seit
18.12.1990