RS Vwgh 1990/12/18 89/08/0165

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Veröffentlicht am 18.12.1990
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
ASVG §5 Abs2 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0086 E 12. Februar 1982 RS 4

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung der Geringfügigkeit einer Beschäftigung iSd § 5 Abs 2 lit b ASVG unter dem Aspekt des gebührenden Entgelts sind jene Geld- und Sachbezüge iSd § 49 ASVG entscheidend, auf die der Beschäftigte im relevanten Zeitraum aus dem Beschäftigungsverhältnis Anspruch hatte oder die er darüber hinaus auf Grund dieses Verhältnisses erhalten hat.

Schlagworte

Mindestlohn

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080165.X07

Im RIS seit

18.12.1990

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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