RS Vwgh 1990/12/18 89/14/0091

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Veröffentlicht am 18.12.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/14/0092 Besprechung in: ÖStZB 1991, 230;

Rechtssatz

Daß der Steuerpflichtige sich vor Ablauf der ursprünglich angenommenen Nutzungsdauer zu einer Modernisierung seiner Anlage entschlossen hat, beweist noch nicht das Vorliegen objektiver Gründe dafür, den seinerzeitigen Erwerb der alten Anlage als Fehlinvestition einzustufen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140091.X05

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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