RS Vwgh 1990/12/18 89/14/0133

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Veröffentlicht am 18.12.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/14/0134 Besprechung in: ÖStZB 1991, 514;

Rechtssatz

Legt die Kapitalgesellschaft die Geschäftsunterlagen für ein mangels Durchführung von Bauarbeiten unglaubwürdig erscheinendes, an den Gesellschafter gezahltes Entgelt für die Baubetreuung nicht vor, ist es unbedenklich, wenn die Abgabenbehörde hinsichtlich des nicht glaubhaft gemachten Betrages eine verdeckte Gewinnausschüttung erblickt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140133.X05

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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