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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1966 §8 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/14/0134 Besprechung in: ÖStZB 1991, 514;Rechtssatz
Legt die Kapitalgesellschaft die Geschäftsunterlagen für ein mangels Durchführung von Bauarbeiten unglaubwürdig erscheinendes, an den Gesellschafter gezahltes Entgelt für die Baubetreuung nicht vor, ist es unbedenklich, wenn die Abgabenbehörde hinsichtlich des nicht glaubhaft gemachten Betrages eine verdeckte Gewinnausschüttung erblickt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140133.X05Im RIS seit
03.04.2001